Barrierefreiheitserklärung Agrarhandel-Haberer.de



1. Zuständiges Unternehmen für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §14 Abs.1 BFSG ist:


Agrarhandel Haberer K.u.G. GdbR
Wackenborner Str. 8

67724 Höringen

Web: www.agrarhandel-haberer.de
Mail: haberer-hoeringen@t-online.de

Tel.  06302 2245



2. Grundlage der Barrierefreiheitserklärung:
Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung ist, dass die Unternehmens-Website unter das BFSG fällt.


3. Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung:
- Die Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für Kleinunternehmen im Sinne von §2 Nr.12 BFSG mit maximal 10 Vollzeit-Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Jahresumsatz.
- Eindeutige Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für rein informative Websiten, mit nur allgemeinen Kontaktdaten


4. Perspektive zur Barrierefreiheitsentwicklung
Auch ohne die unbedingte Vorschrift zur Barrierefreiheitserklärung ist es in unserem Interesse die Vorgaben der Barrierefreiheitsverordnung anzuwenden, um die Nutzerfreundlichkeit der Website bestmöglich zu realisieren. >


Design & Hosting: IT & Web-Service Friedrich Schnebele